Rechnungswesen
Finanzbuchführung
Die Finanzbuchhaltung ist eines der wichtigsten Instrumente für die Unternehmensführung, da sie eine unentbehrliche und wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt. Aktuelle und verlässliche betriebswirtschaftliche Auswertungen sind daher unerlässlich. In einem Gespräch im Vorfeld definiere ich gemeinsam mit meinem Mandanten den Umfang der Zusammenarbeit.
Mein Basispaket umfasst folgende Leistungen:
Erstellung der laufenden Finanzbuchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung
Darüber hinaus biete ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Zusatzleistungen an:
- Erstellung einer Offenen-Posten-Buchführung
- Vorjahresvergleich
- unterjährige Anlagenbuchführung
- unterjährige Abgrenzungsbuchungen
- Erstellung einer Kostenrechnung
- Erstellung eines Plan-/Ist- oder Branchenvergleiches
- telefonische Auskünfte zu allen Fragen der Finanzbuchhaltung
Der Digitalisierung stehe ich offen gegenüber. Ich biete die Möglichkeit der Online-Buchführung auf Basis digitaler Belege und halte Lösungen für E-Commerce und Onlineshops bereit.
Lohnbuchführung
Inzwischen einer der kompliziertesten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgänge erfordert die Lohnabrechnung ein hohes Maß an Expertenwissen. Neben dem Bereich des Lohnsteuerrechts umfasst sie auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Elemente. Damit Ihre Mitarbeiter eine zeitnah erstellte und zutreffende Lohnabrechnung erhalten, brauchen Sie einen kompetenten Partner, der den Überblick behält.
Ich unterstütze Sie gerne durch:
- termingerechte Erstellung der Lohnabrechnungen sowie Datenübermittlung an Finanzämter, Banken und Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
- Beratung zur optimalen Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankengeld
- Anträge auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsgeld
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen
- Begleitung und Mitwirkung bei allen Prüfungen der Finanzverwaltung, der Sozialversicherungsträge und Berufsgenossenschaften
- Erstellen von Bescheinigungen aller Art, z.B. für die Bundesagentur für Arbeit oder die Familienkasse
Jahresabschluss
Die Herausforderung der Bilanzierung besteht darin, das Unternehmen wirtschaftlich stark dastehen zu lassen bei gleichzeitig möglichst geringer Steuerbelastung durch einen niedrigen Gewinn.
Bei dieser Aufgabe unterstütze ich Sie gerne mit meinem Know how.
Ich erstelle Ihren Jahresabschluss und Ihre Gewinnermittlung entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und unter Ermittlung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Je nach Rechtsform wirkt sich in diesem Bereich auch die Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger auf die Gestaltung aus. Auch dabei begleite ich Sie und veröffentliche in ihrem Auftrag die notwendigen Mindestdaten. Dabei stelle ich sicher, dass wirklich nur die notwendigen Daten veröffentlicht werden, sodass außenstehende Leser nur das erfahren, was Sie wünschen, soweit die Gestaltung dies zulässt.
Sofern Sie nicht der Bilanzierungspflicht unterliegen, erstelle ich für Sie auch die Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Meine Leistungen im Überblick:
- Erstellung von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen
- Feststellung von Optimierungspotentialen im persönlichen Gespräch mit dem Mandanten
- Reduzierung der Risiken bei einer späteren Betriebsprüfung durch Erkennen steuerlicher Risiken schon beim Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung
- Erstellung von Einnahme- Überschussrechnungen für Freiberufler
- Erstellung steuerlicher Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Zwischenabschlüssen
- Aussagefähige Jahresabschlussberichte unter Berücksichtigung der Anforderungen der Kreditinstitute